FAQ

Wissenswertes


Frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Alters für die jeweilige Führerscheinklasse kann mit der Ausbildung begonnen werden. Wichtig hierbei, 3 Monate vor dem jeweiligen Geburtstag kann die theoretische Prüfung absolviert werden und 1 Monat vorher die praktische Prüfung.

Als erstes sollten Sie sich bei der Fahrschule anmelden und am theoretischen Unterricht teilnehmen.

Für die Beantragung des Führerscheins bei der Führerscheinstelle benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis und ein biometrisches Passfoto.
  • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Augenarzt
  • Teilnahmebescheinigung an dem Kurs »Lebensrettende Sofortmaßnahme am Unfallort« (Erste Hilfe)

Nach dem theoretischem Unterricht und der Bestätigung der Unterlagen von der Führerscheinstelle können Sie die theoretische Prüfung bei DEKRA ablegen. Somit ist die Hälfte Ihrer Ausbildung abgeschlossen. Dann folgt die praktische Ausbildung mit den  Übungsfahrten/ Sonderfahrten und der praktischen Prüfung.

Führerschein Klasse B / B197 mit 17:

Mit 16 1/2 Jahren kann man sich in einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B anmelden. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Der Umfang der Ausbildung entspricht genau dem der »normalen« Ausbildung.

Mit bestandenem Führerschein gelten besondere Auflagen:

  • Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Wer dafür in Frage kommt, wird bereits bei der Erteilung der Prüfbescheinigung namentlich festgelegt und eingetragen.
  • Die Begleitperson muss mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrererlaubnisklasse B sein und darf bei der Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens einen Punkt in Flensburg besitzen.
  • Die Begleitperson darf nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur als Berater mitfahren.
  • Der Führerschein mit 17 gilt in ganz Deutschland. Außerhalb der Bundesrepublik gilt der Fahrerlaubnis nicht.

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